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  Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder mit Hilfe nicht-automatisierter Dateien (herkömmliche Karteien).

Wenn mindestens fünf Angestellte personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder wenn eine ansonsten bestehende Meldepflicht an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde abgewendet werden soll, muss ein Datenschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden.

Da diese Voraussetzungen bei vielen Firmen vorliegen, ist anzuraten, einen entsprechend geschulten Mitarbeiter zum - nebenamtlichen - DSB zu bestellen. Alternativ dazu kommt rechtlich auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in Frage.

Bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind inzwischen Geldbußen bis zu 250.000,00 Euro (Ordnungswidrigkeiten) bzw. Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen (Straftaten) vorgesehen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Datenschutzbegehungen und ggf. Aufstellung notwendiger Maßnahmen

 

 
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